Fortbildung für Hebammen und Entbindungspfleger
Die Berufsordnung für Hebammen (HebBO NRW) schreibt eine Fortbildungspflicht von 60 Unterrichtsstunden innerhalb von drei Jahren vor, wovon 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements abzuleisten sind (vgl. HebBO NRW, § 7 Fortbildung). Diese Fortbildung ist durch das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen, nach §7 HebBO NRW, im Bereich des Notfallmanagements, als geeignete Fortbildung anerkannt. Thema …