Die Berufsordnung für Hebammen (HebBO NRW) schreibt eine Fortbildungspflicht von 60 Unterrichtsstunden innerhalb von drei Jahren vor, wovon 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements abzuleisten sind (vgl. HebBO NRW, § 7 Fortbildung).
Die Fortbildung ist durch die Bezirksregierung Köln als Präsenzfortbildung im Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen, nach § 7 HebBO NRW, im Bereich des Notfallmanagements als geeignete Fortbildung anerkannt.