Die Berufsordnung für Hebammen (HebBO NRW) schreibt eine Fortbildungspflicht von 60 Unterrichtsstunden innerhalb von drei Jahren vor, wovon 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements abzuleisten sind (vgl. HebBO NRW, § 7 Fortbildung).
Diese Fortbildung ist durch das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen, nach § 7 HebBO NRW, im Bereich des Notfallmanagements als geeignete Fortbildung anerkannt.