Hebammen-Fortbildung

Die Berufsordnung für Hebammen (HebBO NRW) schreibt eine Fortbildungspflicht von 60 Unterrichtsstunden innerhalb von drei Jahren vor, wovon 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements abzuleisten sind (vgl. HebBO NRW, § 7 Fortbildung).

Die Fortbildung ist durch die Bezirksregierung Köln als Präsenzfortbildung im Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen, nach § 7 HebBO NRW, im Bereich des Notfallmanagements als geeignete Fortbildung anerkannt.

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